Am 17. November 2014 nahm der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister (CDU), an der Hauptvorstandssitzung des BDZ-Bezirksverbands Hessen teil. Dr. Meister ist nach Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) der ranghöchste Vertreter des Bundesfinanzministeriums, zu dessen Geschäftsbereich auch die Bundeszollverwaltung gehört. In einem konstruktiven Dialog wurden aktuelle gewerkschaftliche Themen erörtert.

Der BDZ-Bundesvorsitzende Dieter Dewes hat in Berlin dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Michael Meister das BDZ-Positionspapier zur Erneuerung des Laufbahnrechts überreicht und in einem Gespräch die einzelnen Forderungen erläutert. Das Papier, das der BDZ allen im Bundestag vertretenen Parteien vorlegen wird, will er in einem breit angelegten Meinungsbildungsprozess mit Politik, Verwaltung und Gewerkschaften diskutieren. Dr. Meister zeigte sich in einer ersten Reaktion gegenüber einzelnen Forderungen aufgeschlossen. Bereits im Vorfeld hatte Dewes gegenüber Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble die grundsätzlichen Positionen des BDZ zum Dienst- und Laufbahnrecht umrissen und kam mit ihm überein, dass konkrete Vorschläge auf der Ebene der Staatssekretäre diskutiert werden sollten.

Die Forderungen im Einzelnen:

Am 24.03.2014 führte der DBB Berlin eine zentrale Demonstration durch, um für die Forderung nach einer Grunderhöhung von 100 Euro , 3,5 % Einkommenserhöhung, 30 Urlaubstage für alle und einer Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 100 Euro zu demonstrieren.

Der BDZ war zahlreich vertreten.

Etwa 600 Zöllner beteiligten sich an dem Demonstrationszug zum BMF. Unter den BDZ Teilnehmern war der BV Hessen mit seinen Orstverbänden mit fast 57 Teilnehmern vertreten.

Bei der Kundgebung vor dem BMF in der Wilhelmstraße ließ sich Staatssekretär Gatzer von den Reden vor das BMF locken, um sich die Forderungen anzuhören.

Die geplanten Verschlechterungen bei der pausenlosen Arbeitszeit konnten mit Erfolg abgewendet werden. Das Bundesinnenministerium hat entschieden, dass sich an der generellen Anrechnung der Pausenzeiten auf die Arbeitszeit nichts ändert. Der BDZ hatte in dieser Frage von Anfang an eine konsequente Haltung eingenommen und von Finanzstaatssekretär Werner Gatzer die Zusage erhalten, dass die in den Vollzugsbereichen des Zolls seit 2006 bestehende Praxis beibehalten wird.