Die geplanten Verschlechterungen bei der pausenlosen Arbeitszeit konnten mit Erfolg abgewendet werden. Das Bundesinnenministerium hat entschieden, dass sich an der generellen Anrechnung der Pausenzeiten auf die Arbeitszeit nichts ändert. Der BDZ hatte in dieser Frage von Anfang an eine konsequente Haltung eingenommen und von Finanzstaatssekretär Werner Gatzer die Zusage erhalten, dass die in den Vollzugsbereichen des Zolls seit 2006 bestehende Praxis beibehalten wird.

 Vor dem Hintergrund gemeinsamer Dienstverrichtungen von Bundespolizei und Zoll hatte das Bundesinnenministerium eine „rechtskonforme“ Anwendung der Pausenregelung der Arbeitszeitverordnung geplant. Diese restriktive Haltung wurde damit begründet, dass es sich um eine eng auszulegende Ausnahmeregelung handele.

Unmittelbar nach Bekanntwerden dieses Vorhabens verteidigten BDZ und BDZ-geführter Hauptpersonalrat vehement die bisherige Praxis. Der BDZ verständigte sich mit der DPolG Bundespolizeigewerkschaft auf eine einheitliche Linie und wandte sich über die Spitzenorganisation des dbb an den damaligen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), um diese Pläne zu verhindern.

BDZ-Bundesvorsitzender Klaus H. Leprich und der Vorsitzende des Hauptpersonalrats und stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende Dieter Dewes setzten sich gemeinsam beim Bundesfinanzministerium dafür ein, dass die geplante und jetzt verworfene praxisfremde Regelung nicht eingeführt wird.
Aufgrund dieser vom BDZ ausgehenden Initiative wies Staatssekretär Werner Gatzer in einem Antwortschreiben ausdrücklich darauf hin, dass sich der DGB ebenso wie der BDZ für die Beibehaltung der bestehenden Erlassregelungen in der Zollverwaltung ausspricht.

Das jetzt erzielte Ergebnis beweist eindrucksvoll, dass entschlossenes gewerkschaftliches Handeln zum Erfolg führt. Aufgrund dieses engagierten Einsatzes ist es gelungen, eine unsinnige Debatte zu beenden und die bewährte Praxis bei der Anrechnung von Pausenzeiten zu erhalten.