Die neu gefasste Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie Richterinnen und Richter (Sonderurlaubsverordnung - SUrlV) ist am 9. Juni 2016 in Kraft getreten. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens konnte der BDZ zusammen mit dem dbb verschiedene im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Verschlechterungen insbesondere hinsichtlich des Entscheidungsspielraums bei der Gewährung von Sonderurlaub und des Umfangs der zu gewährenden Sonderurlaubstage abwenden.

Was seit einiger Zeit im Raum stand, wird jetzt Realität. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) wechselt zum größten Teil in den Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums (BMI). Am 10. Juni 2016 wurden alle Beschäftigten am Dienstsitz Berlin über die politisch motivierte Entscheidung, die im Hinblick auf die Zentralisierung von Dienstleistungen des Bundes erfolgte, informiert. Es ist vorgesehen, dass ab dem 1. Januar 2017 alle Bereiche des BADV, außer dem Bereich K-PVS und dem Münzbereich, in den Geschäftsbereich des BMI wechseln. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes forderte die Einhaltung der zugesagten Sozialverträglichkeit für die Beschäftigten und eine Qualitätssicherung bei der Aufgabenerledigung ein. Der BDZ werde hier keinerlei Abstriche hinnehmen.

BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes unterstützt den Appell des dbb-Bundesvorsitzenden Klaus Dauderstädt an die Innenministerkonferenz zum besseren Schutz der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gegen Gewalt. Bei der Tagung der Innenminister von Bund und Länder vom 15. bis 17. Juni 2016 im Saarland sind die zunehmenden Angriffe auf Bedienstete ein zentrales Thema. Dewes unterstrich, dieses Phänomen gehe auch an der Bundeszollverwaltung leider nicht spurlos vorüber. Dauderstädt hatte in den Medien klar Stellung bezogen: „Bei Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes darf es null Toleranz geben!“ Beim Vorstoß zur Verschärfung des Strafrechts sieht sich der BDZ in seiner Forderung bestätigt.

Am gestrigen Nachmittag trafen sich die Jugendvertreter des BDZ Hessen in gemütlicher und alkoholfreier Runde im Skyline Plaza und besprachen die Anwärterkampange für 2016.

Im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen hat es in der dritten Verhandlungsrunde einen Durchbruch gegeben. Arbeitgeber und Gewerkschaften einigten sich für die mehr als zwei Millionen Beschäftigen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen auf ein Lohnplus von 4,75 Prozent verteilt auf zwei Jahre. In diesem Jahr sollen die Gehälter rückwirkend zum 1. März um 2,4 Prozent und in einem weiteren Schritt zum 1. Februar 2017 nochmal um 2,35 Prozent steigen.Außerdem wurde ein Lohnplus für Auszubildende ab 1. März 2016 rückwirkend um 35 Euro und ab 1. Februar 2017 um weitere 30 Euro (+ jährlichem Lehrmittelzuschuss von 50 Euro) vereinbart.

Der Verhandlungsführer des Deutsche Beamtenbundes Willi Russ erklärte am 29. April 2016 in Potsdam, dass die Einkommensrunde 2016 erst dann abgeschlossen ist, wenn die Tarifeinigung zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen worden ist.

Details zur Einigung und die vorläufigen Entgelttabellen 2016/2017 für Bund und Kommunen finden Sie unter: http://www.dbb.de/politik-positionen/einkommensrunde/einkommensrunde-2016.html